Thies Bürotechnik GmbH & Co. KG
Südlohner Weg 24
48703 Stadtlohn
Kontaktdaten:
Telefon: 02563 / 9342-0
Telefax: 02563 / 9342-42
Geschäftsführer:
Hubert Thies
Registergericht:
Registergericht Ahaus HR B 1912
Ust-ID für die Thies Bürotechnik GmbH & Co. KG lautet:
DE 301.5754.0346
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Stadtlohn.
§2 Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist Stadtlohn.
§3 Vertragsinhalt
Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen; Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
§4 Lieferung
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Stadtlohn. Die Versandkosten trägt der Käufer.
2. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3. Wenn, infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
§5 Unterbrechung der Lieferung
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist, verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, daß die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
2. (Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausnutzung des Rücktrittsrechts durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen.
3. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, daß rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werden, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurückzutreten.
4. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
§6 Nachlieferungsfrist
1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß von Schadensersatzforderungen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Absatz 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, daß er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn sich der Käufer nicht auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
2. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muß er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle des Absatzes 1 Satz 2 anstelle des dort angeführten Rücktritts nur, wenn diese Friststellung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.
3. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist längstens 5 Tage. Im übrigen gelten Bestimmungen der Absätze 1 und 2. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
§7 Gewährleistung
1. Mängelrüge oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt zu erheben. Auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 377 und 378 HGB wird hingewiesen. Beanstandungen, welche später als 14 Tage nach Erhalt der Ware erhoben werden, gelten als verfristet.
2. Für gelieferte Software übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung wenn dadurch der Rechner oder Netzwerke Schaden nehmen. Dieses gilt auch für den Fall, das der Kunde einen Mitarbeiter des Verkäufers mit dieser Aufgabe beauftragt.
3. Bei Computer und Kassensystemen mit Programmen die durch falsche Programmierung oder Aufstellung Schaden erleiden haftet der Verkäufer für die Hardware. Für Folgeschäden, hervorgerufen durch fehlerhafte Belege und Auswertungen, wird keine Haftung übernommen. Hier hat der Käufer das Recht innerhalb 14 Tagen eine Nachbesserung zu verlangen.
4. Für die von uns gelieferten Verbrauchsgüter, auch an Privatkunden / natürliche Personen oder B2C Kunden, beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate für neu Produkte. Für gebrauchte Güter liegt die Gewährleistungszeit bei höchstens 12 Monaten, wenn nicht anders im Kaufvertrag vereinbart. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe an den B2C Kunden, ist die Firma Thies verpflichtet bei einem Mangelanspruch zu belegen, das das Produkt bei der Übergabe mangelfrei bzw. der vereinbarten oder gewöhnlichen Beschaffenheit entsprochen hat. Für Verbrauchsgüter an Rechtsbehörden und juristische Personen (GmbH, GBR, Verein, Behörden) oder auch, B2B Kunden genannt, beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Ausgenommen von Haftung für Verbrauchsgüter bei B2C und B2B Kunden sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile wie Toner, Trommeln, Print, Kits, Lampen, Heizungen und Einzugsrollen.
5. Returensendungen sind ausreichend frankiert und mit ausgefülltem Rücksendeschein durchzuführen. 2. Handelsübliche oder geringe technische Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite, des Gewichtes, der Ausführung oder des Design dürfen nicht beanstandet werden.
6. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware.
7. Nach Ablauf der in Ziffer 3 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 5. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.
2. Rechnungen sind zahlbar lt. unserer auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, sollten dort keine Angaben zu finden sein gilt:
8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto Kasse!
3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
4. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.
§9 Zahlungsverzug
1. 1. Bei Zahlung nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont berechnet.
2. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendwelchen laufenden Verträgen verpflichtet.
3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
§10 Zahlungsweise
1. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, durch Scheck-, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung.
2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist zulässig; dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonst. Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
§11 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne; Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muß der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-, Wechselzahlung) so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen bis der Verkäufer aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist.
§12 Umgehungsverbot
(Auszug aus den Satzungen Umgebungen der Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere durch Kommissionsgeschäften sind unzulässig.)
§13 Urheberrecht
Alleine der Kunde haftet für die durch seine Auftragserteilung ggf. eintretende Verletzung der Rechte Dritter (Urheberrecht, Copyright). Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung solchen gegenüber Dritten herrühren.

